Hauptnavigation
Allgemeines

Stiftung der Sparkasse Burgenlandkreis für Kultur und Sport

Die Sparkassen sind deutschlandweit der größte Förderer von Kultur und Sport. Auch im Burgenlandkreis besteht auf Grund der knapp bemessenen öffentlichen Mittel immer mehr Förderbedarf.

Nicht zuletzt deshalb haben sich der Verwaltungsrat und der Vorstand der Sparkasse Burgenlandkreis im Jahr 1997 dafür entschieden, eine Stiftung für Kultur und Sport ins Leben zu rufen. Seitdem wurden die verschiedensten Kultur- und Sportprojekte gefördert.

In einem eigenen Projekt hat die Stiftung ein Stück Kunstgeschichte des Burgenlandkreises aufgearbeitet.

Die Stichtage zum Einreichen der Förderanträge für Vereine aus dem Gebiet des "alten" Burgenlandkreises in den Grenzen vor der Gebietsreform 2007 sind der 30. April und der 30. Oktober eines jeden Kalenderjahres.

Förderkriterien

Förderkriterien

I. Allgemeine Grundsätze

1. Die Stiftung der Sparkasse Burgenlandkreis für Kultur und Sport ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Nebra.
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, Vereine und Verbände im Gebiet des Burgenlandkreises, die im kulturellen und sportlichen Bereich tätig sind.
3. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Gewährung von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände, die im kulturellen oder sportlichen Bereich tätig sind, b) die Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken.
4. Den durch die Stiftung Begünstigten steht gemäß § 5 der Stiftungssatzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu. Auch eine bereits bewilligte Förderung begründet keinen Anspruch auf
Förderung weiterer Vorhaben desselben Antragstellers.

II. Antragsberechtigte

1. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände im Gebiet des Burgenlandkreises, die im kulturellen oder sportlichen Bereich tätig sind.
2. Ebenso antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz im Burgenlandkreis, soweit die Mittel für steuerbegünstigte Zwecke im Kultur- oder Sportbereich verwendet werden.

III. Antragsfristen

Förderanträge sind der Stiftung der Sparkasse Burgenlandkreis für Kultur und Sport (Adresse: Schlossstraße 3, 06642 Nebra; Telefon: 03441 727-0; Telefax: 03441 727-1212 bis spätestens 30. April eines jeden Jahres für die Frühjahrssitzung des Kuratoriums einzureichen und für deren Herbstsitzung jeweils bis spätestens 30. Oktober eines jeden Jahres. Die endgültige Entscheidung geht dem Antragsteller spätestens einen Monat nach Ende der Einreichungsfrist zu.

IV. Antrags- und Auswahlverfahren

1. Für Förderanträge ist grundsätzlich ein Antragsformular der Stiftung zu verwenden. Für zusätzliche Angaben sind dem Antragsformular Anlagen beizufügen.
2. Voraussetzung für die Bearbeitung von Förderanträgen ist die Vorlage eines genauen Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanes zum jeweiligen Projekt.
3. Nach Antragsbewilligung erhält der Zuwendungsempfänger einen Förderungsbescheid der Stiftung, der Art, Höhe und Umfang der Förderung festlegt. Die Bewilligung eines Förderantrags kann mit Auflagen verbunden sein.
4. Der Zuwendungsempfänger bestätigt der Stiftung den Empfang einer Zuwendung bzw. entsprechender Teilbeträge und erklärt nach Abschluss einer geförderten Maßnahme die ordnungsgemäße, dem Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendung der insgesamt ausgezahlten Fördermittel.
5. Die Ablehnung von Förderanträgen wird nicht begründet.

V. Kürzung und Rückforderung von Zuwendungen

Macht der Zuwendungsempfänger nachweislich falsche Angaben, ändert das Förderprojekt oder hält Auflagen, die im Förderbescheid festgelegt sind, nicht ein, ist die Stiftung berechtigt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen. Bereits ausgezahlte Förderbeträge können von der Stiftung ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

VI. Ausschlusskriterien

Förderanträge, die außerhalb des Förderspektrums der Stiftung liegen, werden von vornherein abgelehnt und unterliegen nicht der weiteren Prüfung durch die Stiftung.

VII. Bericht über Förderprojekte

Die Stiftung ist berechtigt, in ihrem Geschäftsbericht oder anderen Publikationen über alle Fördermaßnahmen im Einzelnen in Wort und Bild zu berichten.

Antragsformular

Antragsformular

Hier können Sie sich das Antragsformular ausfüllen und ausdrucken. Bitte geben es in Ihrer betreuenden Geschäftsstelle ab.

Bitte beachten Sie, dass der Antragseingang für die Frühjahrssitzung bis zum 30. April und für die Herbstsitzung bis zum 30. Oktober des laufenden Jahres erfolgen muss. Bitte prüfen Sie vor dem Versand Ihres Antrages die Vollständigkeit aller Anlagen.

Antragsberechtigt sind Kultur- und Sportvereine aus dem Gebiet des "alten" Burgenlandkreises in den Grenzen vor der Gebietsreform 2007.  

Datenschutz

Datenschutzhinweise  

Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise diese genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der von Ihnen jeweils beantragten Förderung bzw. der mit Ihnen vereinbarten Projektdurchführung.  

i